Landesbauordnung: Was Sie beim Bau einer Garage unbedingt beachten müssen

Wenn Sie eine Garage bauen möchten, merken Sie schnell, dass es viele Vorschriften gibt. Diese sind oft mehr, als man denkt.

Besonders wichtig sind die Garagenbau Vorschriften, die in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes festgelegt sind. Diese entscheidet, ob Sie eine Baugenehmigung für die Garage benötigen. Sie legt auch fest, welche Maße gelten. Außerdem sagt sie, ob Ihre Garage direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden darf.

Viele Bauherren fragen sich zu Beginn ganz selbstverständlich: Welche Landesbauordnung gilt für Garagen? Die Antwort fällt eindeutig aus – immer die des Bundeslandes, in dem Ihr Grundstück liegt. Da die Regeln sehr unterschiedlich sind, ist es wichtig, genau hinzuschauen, bevor die Garage endgültig geplant wird.

Garagen von ZAPF haben einen großen Vorteil: Sie werden so genau gefertigt, dass sie fast ohne Anpassungen passen. Das macht Ihre Planung deutlich angenehmer und gibt Ihnen ein sicheres Gefühl.

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Wann ist eine Baugenehmigung erforderlich?

Die Frage „Braucht man für eine Fertiggarage eine Baugenehmigung?“ taucht regelmäßig auf – und das völlig zu Recht. Die Antwort hängt von vielen Faktoren ab, darunter:

  • die zulässige Brutto-Grundfläche,
  • die mittlere Wandhöhe,
  • der Abstand zu einer öffentlichen Verkehrsfläche,
  • die Nutzung, etwa das Abstellen von Kraftfahrzeugen,
  • und natürlich die Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes.

In zahlreichen Regionen ist ein Garagenbauen ohne Genehmigung tatsächlich möglich. Allerdings gilt dies nur für bestimmte Garagentypen und -größen. Wenn Sie große Bauprojekte planen, benötigen Sie eine Genehmigung. Das gilt auch, wenn Sie die Garage nicht an einer erlaubten Grenze bauen möchten.

Damit Sie nicht versehentlich gegen Regeln verstoßen, hilft Ihnen ZAPF bei allen Abstimmungen mit dem Bauamt. Das ist ein großer Vorteil. Die Dokumentation ist für viele Bauherren oft eine große Herausforderung.

 

Bauordnung Garage: Maße, Höhen und Nutzungsvorgaben

Die Bauordnung Garage schreibt im Detail vor, welche Vorgaben für Maße und Höhen von Garagen gelten. Dazu zählen unter anderem:

  • maximale Länge und Höhe,
  • Anforderungen an die Belüftung,
  • besondere Vorgaben für geschlossene Garagen,
  • Mindestabstände für Sicherheit und Brandschutz.

In jeder Bauordnung ist außerdem genau festgelegt, wie eine Garage genutzt werden darf. So gibt es Nutzungsbestimmungen, die klar regeln, dass Garagen in erster Linie zum Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen. Diese Regeln sollen Sicherheit schaffen und ein geordnetes Miteinander gewährleisten.

Weil Garagen von ZAPF genau gefertigt werden, können diese Anforderungen gut erfüllt werden. Das ist ein großer Vorteil, der Ihnen später Zeit und Nerven spart.

 

 

Briefkasten mit farbiger Post vor einer modernen Garage mit geschlossenem Tor und dem Text „Jetzt kostenlosen Newsletter abonnieren!“

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Abstandsflächen und Grenzbebauung einfach erklärt

Die Abstandsflächen Garage und die Grenzbebauung Garage gehören zu den meistdiskutierten Themen im Garagenbau. Viele Eigentümer möchten ihre Garage selbstverständlich so platzsparend wie möglich positionieren – am liebsten direkt auf der Grenze. In zahlreichen Landesbauordnungen – zum Beispiel in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz – ist das tatsächlich erlaubt.

Allerdings müssen bestimmte Bedingungen eingehalten werden, unter anderem:

  • eine begrenzte mittlere Wandhöhe,
  • eine maximale Länge entlang der Grenze,
  • keine Fenster oder Öffnungen zur Nachbarseite,
  • sowie die Einhaltung grundlegender Brandschutzanforderungen.

Weil diese Regeln oft komplex erscheinen, lohnt es sich besonders, frühzeitig Rücksprache mit Experten zu halten. Mit ZAPF können Sie sicher sein, dass Ihre Garage genau so geplant wird, wie es die Vorschriften erlauben.

 

Brandschutz Fertiggarage: Sicherheit, die zählt

Der Brandschutz der Fertiggarage ist ein entscheidender Bestandteil jeder Landesbauordnung. Da Garagen grundsätzlich dem Abstellen von Fahrzeugen dienen, müssen sie besondere Sicherheitsvorgaben erfüllen. Diese betreffen unter anderem:

  • die Feuerwiderstandsklasse,
  • Mindestabstände zu Häusern,
  • Lüftungskonzepte,
  • sowie die Gestaltung von Toren und Türen.

Betonfertiggaragen von ZAPF haben viele gute Eigenschaften. Beton ist nicht brennbar und sehr stabil. Das schafft nicht nur Sicherheit, sondern erleichtert auch die Genehmigung.

 

Garagen und Stellplätze: Was Sie wissen sollten

In der Landesbauordnung werden Garagen und Stellplätze oft gemeinsam behandelt. So ergeben sich zusätzliche Stellplatzregelungen, die je nach Bundesland unterschiedlich ausgelegt werden. Diese Vorgaben betreffen unter anderem:

  • die Anzahl verpflichtender Stellplätze,
  • die Breite und Anordnung der Zufahrt,
  • Anforderungen an Versickerungsflächen,
  • sowie die Gestaltung des Umfeldes – besonders in Wohngebieten.

Mit einer Garage von ZAPF erfüllen Sie diese Vorgaben ganz einfach. Sie kann flexibel an Ihr Grundstück und die baurechtlichen Bedingungen angepasst werden.

 

Modernes Wohnhaus mit integrierter Einzelgarage aus Beton im Winter, schneebedeckte Einfahrt und anthrazitfarbenes Garagentor.

 

Unterschiede der Landesbauordnungen beim Garagenbau

Einer der Gründe, warum viele Bauherren unsicher sind, sind die teils erheblichen Unterschiede der Landesbauordnungen beim Garagenbau. Während in Baden-Württemberg bestimmte Maße gelten, können in Rheinland-Pfalz ganz andere Vorgaben entscheidend sein. Auch die Frage, ob eine Garage direkt auf die Grenze gebaut werden darf, wird oft unterschiedlich beantwortet.

ZAPF hilft Ihnen, die Vorgaben richtig zu verstehen. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt. Das geht von der ersten Planung bis zur finalen Genehmigung.

 

Häufig gestellte Fragen rund um den Garagenbau

Welche Landesbauordnung gilt für Garagen?
Maßgeblich ist stets die Landesbauordnung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Grundstück befindet. Da die Regelungen von Bundesland zu Bundesland variieren, lohnt sich ein genauer Blick in die jeweils gültigen Vorschriften.

Benötigt man für eine Fertiggarage eine Baugenehmigung?
Das hängt von den Abmessungen der Garage ab. Überschreitet sie bestimmte Maße, Höhen oder vorgeschriebene Abstandsflächen, ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Kleinere Garagen können unter Umständen genehmigungsfrei sein.

Kann ich meine Garage direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
In vielen Fällen ist eine Grenzbebauung möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die Garage exakt den baurechtlichen Vorgaben entspricht – insbesondere in Bezug auf Länge, Höhe und Wandfläche entlang der Grenze.

Was bedeutet die mittlere Wandhöhe?
Die mittlere Wandhöhe ist ein wichtiger Berechnungswert im Baurecht. Sie wird herangezogen, um zu beurteilen, ob eine Garage genehmigungsfrei errichtet werden darf oder nicht.

Gelten Garagen rechtlich als Stellplätze?
Ja. Garagen werden baurechtlich als Stellplätze eingestuft. Dadurch gelten für sie zusätzliche Vorgaben, etwa im Hinblick auf Größe, Zufahrten oder die Anrechnung auf Stellplatznachweise.

 

 

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