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Garagenverordnung Rheinland-Pfalz: Regeln und Genehmigung

Die Garagenverordnung in Rheinland-Pfalz basiert vor allem auf der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO). Ob für eine Garage eine Genehmigung erforderlich ist, hängt dabei insbesondere von mehreren Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe der Garage, der Höhe der Garage sowie der Grundfläche der Garage.

Darüber hinaus spielen auch die Abstandsflächen der Garage sowie der Abstand zum Nachbargrundstück eine wichtige Rolle. Zusätzlich kann der Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde weitere Vorgaben enthalten, die beim Bau einer Garage berücksichtigt werden müssen.

Außerdem unterliegt auch eine Fertiggarage aus Beton denselben baurechtlichen Regelungen wie eine gemauerte Garage. Daher sollten Bauherren neben den baurechtlichen Vorgaben ebenfalls Aspekte wie das Nachbarrecht, die Zufahrt zur Garage oder den Brandschutz beachten. Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, kann dies dazu führen, dass eine Genehmigungspflicht entsteht oder im schlimmsten Fall sogar ein Rückbau der Garage angeordnet wird.

Moderner Carport als Doppelgarage mit zwei Stellplätzen und gepflasterter Einfahrt

Das Wichtigste in Kürze

  1. Was ist die Garagenverordnung in Rheinland-Pfalz?
  2. Wann ist eine Garage genehmigungsfrei?
  3. Maximale Größe und Höhe von Garagen
  4. Abstandsflächen und Grenzbebauung
  5. Garage im Bebauungsplan
  6. Garage im Außenbereich
  7. Nutzung der Garage und Umnutzung
  8. Stellplatz und Zufahrt
  9. Fertiggarage vs. gemauerte Garage
  10. Sonderfälle: Doppelgarage, Carport
  11. Typische Fehler beim Garagenbau
  12. FAQ zur Garagenverordnung Rheinland-Pfalz
  13. Fazit & Entscheidungshilfe

1. Was ist die Garagenverordnung in Rheinland-Pfalz?

Die Garagenverordnung Rheinland-Pfalz regelt den Bau und die Nutzung von Garagen. Dabei basiert sie vorwiegend auf der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO). Zudem gelten ergänzende baurechtliche Vorschriften.

Diese Regeln sorgen dafür, dass Garagen sicher gebaut werden. Gleichzeitig sollen sie Konflikte mit Nachbarn vermeiden. Zudem schützen sie das Ortsbild.

Dabei spielen mehrere Punkte eine Rolle:

  • Garage Genehmigungspflicht
  • Zulässige Garagengröße
  • Maximale Garagenhöhe
  • Erforderliche Abstandsflächen
  • Vorgaben aus dem Bebauungsplan Rheinland-Pfalz

Zudem müssen Bauherren das Nachbarrecht Garage beachten. Deshalb sollte eine Garage immer sorgfältig geplant werden.

 

2. Wann ist eine Garage genehmigungsfrei?

Viele Bauherren wünschen sich, ihre Garage möglichst genehmigungsfrei errichten zu können. In Rheinland-Pfalz ist dies unter bestimmten Voraussetzungen tatsächlich möglich.

In vielen Fällen kann eine Garage ohne Baugenehmigung gebaut werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dazu gehört in der Regel, dass die Grundfläche der Garage maximal 50 m² beträgt. Außerdem darf die Wandhöhe der Garage etwa 3,20 m nicht überschreiten und die Firsthöhe liegt meist bei höchstens rund 4 m. Zusätzlich muss sich die Garage innerhalb eines bebauten Gebiets befinden und die vorgeschriebenen Abstandsflächen müssen eingehalten werden.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann eine Garage in vielen Fällen ohne gesonderte Baugenehmigung errichtet werden. Dennoch bedeutet genehmigungsfrei nicht automatisch, dass keinerlei Vorschriften gelten. Bauherren müssen weiterhin alle baurechtlichen Vorgaben beachten. So darf eine genehmigungsfreie Garage beispielsweise nicht gegen den Bebauungsplan der Gemeinde in Rheinland-Pfalz verstoßen.

Eine Genehmigungspflicht entsteht dagegen unter anderem dann, wenn die Garage größer als 50 m² ist, die zulässige Höhe überschritten wird, sich die Garage im Außenbereich befindet oder der örtliche Bebauungsplan strengere Regelungen vorgibt. In solchen Fällen ist vor dem Bau eine entsprechende Baugenehmigung erforderlich.

3. Maximale Größe & Höhe von Garagen

Die Garage Größe und die Garage Höhe sind wichtige Kriterien. Außerdem spielt die Garage Grundfläche eine Rolle.

Diese Werte entscheiden oft darüber, ob eine Genehmigung erforderlich ist.

Typische Größenanforderungen

Garagentyp Typische Breite Typische Länge Nutzung
Einzelgarage ca. 3 bis 4 m ca. 6 bis 7 m   1 Fahrzeug
Doppelgarage ca. 6 bis 7 m ca. 6 bis 7 m   2 Fahrzeuge
Großraumgarage ab ca. 7 m variabel mehrere Fahrzeuge

 

Je größer eine Garage ist, desto wahrscheinlicher wird eine Garagen­genehmigung erforderlich.

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4. Abstandsflächen & Grenzbebauung

Ein zentraler Punkt beim Garagenbau sind die Abstandsflächen.

Sie bestimmen den erforderlichen Abstand zum Nachbarn und regeln, wie nah eine Grenze gebaut werden darf.

Mindestabstände

Steht eine Garage nicht direkt an der Grundstücksgrenze, muss meist ein Mindestabstand von etwa 3 m eingehalten werden.

Diese Regel sorgt dafür, dass Gebäude ausreichend Abstand voneinander haben.

Grenzbebauung

Unter bestimmten Voraussetzungen darf eine Garagengrenze direkt an der Grundstücksgrenze stehen.

Typische Voraussetzungen sind:

  • maximale Garage Höhe etwa 3 m

  • maximale Grenzlänge etwa 9 m

  • keine Aufenthaltsräume

  • Nutzung ausschließlich als Garage.

Diese Regelungen gehören zum Nachbarrecht Garage.

Weitere Informationen zu Abstandsflächen und Nachbarrecht beim Garagenbau finden Bauherren auf der Seite für Landesrecht Rheinland-Pfalz.

Schematische Grafik zur Veranschaulichung der Abstandsflächen einer Garage in Rheinland-Pfalz mit eingezeichneter Garage, Haus, Zufahrt, Grundstücksgrenze, Nachbargrundstück und markierter Abstandsfläche zwischen Garage und Grundstücksgrenze von ZAPF Garagen

5. Garage im Bebauungsplan

Neben der Landesbauordnung ist der Bebauungsplan wichtig. Der Bebauungsplan Rheinland-Pfalz wird von der jeweiligen Gemeinde erstellt.

Er kann zum Beispiel festlegen:

  • wo eine Garage gebaut werden darf
  • welche Baugrenzen gelten
  • welche Dachformen erlaubt sind
  • wie groß die Garage Grundfläche sein darf

Deshalb sollten Bauherren den Bebauungsplan immer prüfen, bevor sie ihre Garage planen.

6. Garage im Außenbereich

Für Garagen im sogenannten Außenbereich gelten besondere baurechtliche Regelungen. Der Außenbereich umfasst grundsätzlich Grundstücke, die außerhalb von Ortschaften oder festgelegten Baugebieten liegen. Dazu zählen beispielsweise landwirtschaftlich genutzte Flächen, freie Landschaften oder Grundstücke, die nicht innerhalb eines Bebauungsplans oder eines zusammenhängend bebauten Ortsteils liegen.

Gerade in diesen Bereichen verfolgt das Baurecht das Ziel, die Landschaft möglichst zu schützen und eine ungeplante Bebauung zu vermeiden. Deshalb gelten für Bauvorhaben im Außenbereich deutlich strengere Vorschriften als innerhalb von Ortschaften.

Aus diesem Grund sind Garagen im Außenbereich häufig nicht genehmigungsfrei. In vielen Fällen dürfen sie nur errichtet werden, wenn sie in Zusammenhang mit einem bereits bestehenden Gebäude stehen, zum Beispiel mit einem Wohnhaus oder einem landwirtschaftlichen Betrieb. Eine freistehende Garage auf einem unbebauten Grundstück ist daher meist nicht zulässig.

Darüber hinaus wird in vielen Fällen eine Baugenehmigung für die Garage erforderlich, da die zuständige Baubehörde prüfen muss, ob das Bauvorhaben mit den Vorgaben des Baugesetzbuches und der Landesbauordnung vereinbar ist. Bauherren sollten daher bereits in der Planungsphase klären, ob sich ihr Grundstück im Außenbereich befindet und welche konkreten Regelungen für den Bau einer Garage gelten.

7. Nutzung der Garage und Umnutzung

Eine Garage ist grundsätzlich für Fahrzeuge gedacht.

Das bedeutet: Die Hauptfunktion ist das Abstellen von Autos oder Motorrädern.

Eine Umnutzung kann daher problematisch sein. Zum Beispiel, wenn die Garage dauerhaft genutzt wird als: Werkstatt, Lagerraum, Wohnraum.

In solchen Fällen kann eine Garagen-Genehmigungspflicht entstehen.

8. Stellplatzpflicht und Zufahrt

In vielen Gemeinden gilt eine Stellplatzpflicht. Das bedeutet, dass für jedes Wohngebäude eine bestimmte Anzahl an Stellplätzen vorhanden sein muss.

Diese Stellplätze können sein: Garage, Carport, Stellplatz im Freien.

Auch die Garagenzufahrt muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Sie muss ausreichend breit sein und darf den Straßenverkehr nicht behindern.

9. Fertiggarage vs. gemauerte Garage

Viele Bauherren entscheiden sich heute für eine Fertiggarage. Besonders beliebt ist die Fertiggarage Beton.

Der Vorteil: Die Garage wird komplett geliefert. Außerdem ist die Bauzeit sehr kurz.

Rechtlich gibt es jedoch keinen Unterschied. Denn eine Fertiggarage unterliegt denselben Regeln wie eine gemauerte Garage.

Auch eine Fertiggarage genehmigungsfrei ist nur möglich, wenn alle Bauvorschriften eingehalten werden.

Zwei freistehende Einzelgaragen mit geschlossenen, dunkelgrauen Sektionaltoren, links eine Betonfertiggarage mit heller Putzfassade, rechts eine Garage mit roter Klinkerfassade, jeweils mit gepflasterter Zufahrt und gepflegter Bepflanzung, von ZAPF.

10. Sonderfälle: Doppelgarage und Carport

Neben der Einzelgarage gibt es weitere Bauformen.

Doppelgarage

Eine Doppelgarage bietet Platz für zwei Fahrzeuge. Aufgrund der größeren Garage Grundfläche kann jedoch eine Doppelgarage Genehmigung erforderlich sein.

Carport

Beim Vergleich Carport Garage Unterschied zeigt sich: Beide Bauformen haben teilweise unterschiedliche Vorschriften.

Ein Carport ist meist offener gebaut. Trotzdem können auch hier Regeln zu Abstandsflächen oder Brandschutz gelten.

Bildvergleich einer modernen Betonfertiggarage mit zwei dunklen Sektionaltoren neben einem Einfamilienhaus und eines offenen ZAPF Doppelcarports mit zwei Stellplätzen vor einem Wohnhaus in alpiner Landschaft von ZAPF

11. Typische Fehler beim Garagenbau

Beim Bau einer Garage treten häufig ähnliche Fehler auf.

Bau ohne Genehmigung

Manche Bauherren prüfen nicht, ob eine Genehmigung erforderlich ist. Dadurch kann später eine Garagen-Genehmigungspflicht entstehen.

Mögliche Folgen sind:

  • Bußgelder
  • Baustopp
  • Rückbau der Garage

Falsche Nutzung

Auch eine Garagenumnutzung kann Probleme verursachen. Eine Garage darf meist nicht dauerhaft als Lagerraum genutzt werden.

 

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12. FAQ zur Garagenverordnung Rheinland-Pfalz

Wie groß darf eine Garage ohne Genehmigung sein?

Eine Garage genehmigungsfrei darf in Rheinland-Pfalz häufig maximal etwa 50 m² Grundfläche haben.

Wann brauche ich eine Garage Genehmigung?

Eine Garage Genehmigung ist meist erforderlich, wenn Garage Größe, Garage Höhe oder Garage Grundfläche bestimmte Grenzen überschreiten.

Welche Abstände gelten zum Nachbarn?

Die Garage Abstandsflächen bestimmen den zulässigen Garage Abstand Nachbar.

Ist eine Fertiggarage genehmigungsfrei?

Eine Fertiggarage genehmigungsfrei ist nur möglich, wenn alle Bauvorschriften eingehalten werden.

Darf ich meine Garage als Lager nutzen?

Eine Garage Umnutzung ist nur eingeschränkt erlaubt. Die Garage ist in erster Linie für Fahrzeuge gedacht.

Welche Rolle spielt der Brandschutz?

Auch der Brandschutz Garage ist wichtig. Er sorgt für Sicherheit auf dem Grundstück.

13. Fazit & Entscheidungshilfe

Die Garagenverordnung Rheinland-Pfalz enthält wichtige Regeln für den Garagenbau. Besonders wichtig sind:

  • Garage Genehmigung oder Garage Genehmigungspflicht
  • zulässige Garage Größe, Garage Höhe und Garage Grundfläche
  • vorgeschriebene Garage Abstandsflächen
  • Vorgaben im Garage Bebauungsplan Rheinland-Pfalz

Wer diese Punkte beachtet, kann seine Garage planen und rechtssicher bauen. Außerdem lassen sich Konflikte mit Nachbarn vermeiden.

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