5. Garage im Bebauungsplan
Neben der Landesbauordnung ist der Bebauungsplan wichtig. Der Bebauungsplan Rheinland-Pfalz wird von der jeweiligen Gemeinde erstellt.
Er kann zum Beispiel festlegen:
- wo eine Garage gebaut werden darf
- welche Baugrenzen gelten
- welche Dachformen erlaubt sind
- wie groß die Garage Grundfläche sein darf
Deshalb sollten Bauherren den Bebauungsplan immer prüfen, bevor sie ihre Garage planen.
6. Garage im Außenbereich
Für Garagen im sogenannten Außenbereich gelten besondere baurechtliche Regelungen. Der Außenbereich umfasst grundsätzlich Grundstücke, die außerhalb von Ortschaften oder festgelegten Baugebieten liegen. Dazu zählen beispielsweise landwirtschaftlich genutzte Flächen, freie Landschaften oder Grundstücke, die nicht innerhalb eines Bebauungsplans oder eines zusammenhängend bebauten Ortsteils liegen.
Gerade in diesen Bereichen verfolgt das Baurecht das Ziel, die Landschaft möglichst zu schützen und eine ungeplante Bebauung zu vermeiden. Deshalb gelten für Bauvorhaben im Außenbereich deutlich strengere Vorschriften als innerhalb von Ortschaften.
Aus diesem Grund sind Garagen im Außenbereich häufig nicht genehmigungsfrei. In vielen Fällen dürfen sie nur errichtet werden, wenn sie in Zusammenhang mit einem bereits bestehenden Gebäude stehen, zum Beispiel mit einem Wohnhaus oder einem landwirtschaftlichen Betrieb. Eine freistehende Garage auf einem unbebauten Grundstück ist daher meist nicht zulässig.
Darüber hinaus wird in vielen Fällen eine Baugenehmigung für die Garage erforderlich, da die zuständige Baubehörde prüfen muss, ob das Bauvorhaben mit den Vorgaben des Baugesetzbuches und der Landesbauordnung vereinbar ist. Bauherren sollten daher bereits in der Planungsphase klären, ob sich ihr Grundstück im Außenbereich befindet und welche konkreten Regelungen für den Bau einer Garage gelten.
7. Nutzung der Garage und Umnutzung
Eine Garage ist grundsätzlich für Fahrzeuge gedacht.
Das bedeutet: Die Hauptfunktion ist das Abstellen von Autos oder Motorrädern.
Eine Umnutzung kann daher problematisch sein. Zum Beispiel, wenn die Garage dauerhaft genutzt wird als: Werkstatt, Lagerraum, Wohnraum.
In solchen Fällen kann eine Garagen-Genehmigungspflicht entstehen.
8. Stellplatzpflicht und Zufahrt
In vielen Gemeinden gilt eine Stellplatzpflicht. Das bedeutet, dass für jedes Wohngebäude eine bestimmte Anzahl an Stellplätzen vorhanden sein muss.
Diese Stellplätze können sein: Garage, Carport, Stellplatz im Freien.
Auch die Garagenzufahrt muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Sie muss ausreichend breit sein und darf den Straßenverkehr nicht behindern.
9. Fertiggarage vs. gemauerte Garage
Viele Bauherren entscheiden sich heute für eine Fertiggarage. Besonders beliebt ist die Fertiggarage Beton.
Der Vorteil: Die Garage wird komplett geliefert. Außerdem ist die Bauzeit sehr kurz.
Rechtlich gibt es jedoch keinen Unterschied. Denn eine Fertiggarage unterliegt denselben Regeln wie eine gemauerte Garage.
Auch eine Fertiggarage genehmigungsfrei ist nur möglich, wenn alle Bauvorschriften eingehalten werden.