Garagenrecht in NRW: Was Sie 2026 wissen müssen
Sie besitzen oder mieten eine Garage in Nordrhein-Westfalen? Dann sollten Sie die Besonderheiten kennen. NRW hat vergleichsweise detaillierte und restriktive Regelungen in Deutschland – und Verstöße können bis zu 500 EUR kosten.

Was macht NRW besonders?
Seit 2009 gibt es keine separate Garagenverordnung mehr. Stattdessen sind die Regelungen in die Sonderbauverordnung (SBauVO) integriert. Konkret finden Sie diese in Teil 5, §§ 121-142. Darüber hinaus erfolgte die letzte Aktualisierung dieser Vorschriften am 30. September 2022.
Die rechtlichen Grundlagen:
- Sonderbauverordnung NRW (SBauVO) – Teil 5
- Bauordnung NRW (BauO NRW 2018)
- Verordnung über bautechnische Prüfungen
Garagentypen
Kleingaragen: Bis 100 m² – die typische Einzelgarage
Mittelgaragen: 100-1.000 m² – strengere Brandschutzauflagen
Großgaragen: Über 1.000 m² – umfassende Sicherheitsvorschriften, Aufsichtspflicht
Wofür darf die Garage genutzt werden?
In NRW gilt eine strikte Zweckbindung: Garagen dienen ausschließlich dem Abstellen von Kraftfahrzeuge (Ausnahmen weiter unten im Text). Der Stellplatz muss durchgehend nutzbar sein.
Was ist erlaubt?
Kraftfahrzeuge und Zubehör:
- Autos, Motorräder, Elektroautos
- Winter- und Sommerreifen
- Kindersitze, Werkzeug, Pflegeutensilien
- Verbandskasten, Warndreieck
Kraftstoffe (nur Kleingaragen):
- Bis zu 20 Liter Benzin (dicht verschlossen, bruchsicher)
- Bis zu 200 Liter Diesel (dicht verschlossen, bruchsicher)
Was ist verboten?
❌ Fahrräder – Fahrräder gelten in NRW nicht als zulässiger Garageninhalt und dürfen den Stellplatz nicht beeinträchtigen
❌ Zweckentfremdung: Werkstatt, Hobbyraum, Partykeller, Lagerraum
❌ Übermäßige Lagerhaltung von Möbeln, Hausrat oder Gartengeräten
Wichtig: Nach § 51 Abs. 8 BauO NRW muss das Auto immer ausreichend Platz haben.
Brandschutz
Kleingaragen: Bis 20 Liter Benzin und 200 Liter Diesel erlaubt
Mittel- und Großgaragen: Unerhebliche Mengen von brennbaren Stoffe außerhalb von Fahrzeugen verboten
Innenwände und Tore müssen in Mittel- und Großgaragen aus nichtbrennbaren Materialien bestehen.
Elektromobilität in NRW
Gute Nachricht: E-Autos und Wallboxen sind ausdrücklich erlaubt. Die Wallbox-Installation ist genehmigungsfrei, da sie zur technischen Ausrüstung gehört.
Wichtig beachten:
- Installation durch Elektrofachbetrieb (DIN VDE-Normen)
- Anmeldung beim Netzbetreiber (bis 11 kW) bzw. Genehmigung (ab 11 kW)
- FI-Schutzschalter erforderlich
- Bei Mietverhältnissen: Vermietererlaubnis (§ 554 BGB / § 20 WEG)
Baugenehmigung
Genehmigungsfrei bei:
- Mittlere Wandhöhe max. 3 Meter
- Grundfläche max. 30 Quadratmeter
- Standort innerhalb einer Ortschaft
- Keine abweichenden Vorgaben im Bebauungsplan
Abstandsflächen: Grundsätzlich 3 Meter zum Nachbargrundstück. Grenzbebauung erlaubt bei max. 9 Meter Länge je Grenze.
Bußgelder und Kontrollen
Strafen: Bis zu 500 EUR bei Verstößen. Beispiel: 2015 erhielt ein Garagenbesitzer über 500 EUR Bußgeld für Hobbyraum-Nutzung.
Kontrollen erfolgen durch:
- Beschwerden von Nachbarn
- Hinweise an das Ordnungsamt
- Vermietermeldungen
Wichtig: Kontrollen müssen angekündigt werden. Im Schadensfall kann die Versicherung Leistungen verweigern.
Vermietung einer Garage
Viele Vermieter in NRW formulieren klare Vertragsklauseln:
- Zweckbestimmung: „ausschließlich zum Abstellen von Kraftfahrzeugen“
- Erlaubtes Zubehör konkret benennen
- Verbot der Zweckentfremdung mit Konsequenzen
Es gibt keine generelle Vermietungspflicht für leer stehende Garagen, aber kommunale Regelungen können gelten.
Praktische Tipps
- Inventur machen: Fahrräder raus – in NRW verboten!
- Brandschutz beachten: Nur erlaubte Mengen Benzin/Diesel lagern
- Stellplatz freihalten: Muss jederzeit vollständig nutzbar sein
- Mietvertrag prüfen: Vertragsklauseln strikt einhalten
- Bei Unsicherheit: Bauaufsichtsbehörde kontaktieren
Häufige Fragen (FAQ)
Gibt es in NRW eine Garagenverordnung?
Nein, seit 2009 nicht mehr. Die Regelungen sind in der Sonderbauverordnung (SBauVO), Teil 5, enthalten.
Warum sind Fahrräder verboten?
NRW argumentiert, dass Fahrräder Platz wegnehmen und die Nutzung durch Kraftfahrzeuge behindern.
Wie hoch sind die Strafen?
Bis zu 500 EUR bei Verstößen. Bei schwerer Zweckentfremdung höher.
Darf ich mein E-Auto laden?
Ja, ausdrücklich erlaubt. Wallbox-Installation ist genehmigungsfrei.
Brauche ich eine Baugenehmigung?
Nicht bei max. 30 m², 3 m Wandhöhe und Standort im Innenbereich.
Fazit
NRW hat die strengsten Garagenregelungen in Deutschland. Die wichtigsten Punkte:
✅ Garagen nur für Kraftfahrzeuge
✅ Fahrräder in Kleingaragen verboten (NRW-Besonderheit)
✅ E-Autos und Wallboxen erlaubt
✅ Bußgelder bis 500 EUR
✅ Regelungen in der Sonderbauverordnung
Hinter den Regeln stehen wichtige Ziele: Brandschutz, Verkehrssicherheit und Parkraumerhalt. Nehmen Sie die Vorschriften ernst – eine kurze Überprüfung kann Ärger ersparen.
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Quellenverzeichnis
Dieser Artikel basiert auf folgenden Quellen und Rechtsgrundlagen:
Rechtsnormen NRW:
- Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO) – Teil 5: Garagen (§§ 121-142), Fassung vom 30. September 2022
Quelle: RECHT.NRW.DE - Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018
- Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
- § 2 Abs. 8 BauO NRW – Stellplatzpflicht
Bundesrechtliche Grundlagen:
- § 554 BGB – Bauliche Veränderungen durch den Mieter
- § 20 WEG – Bauliche Veränderungen (Wohnungseigentumsgesetz)
Technische Normen:
- DIN VDE-Normen – Elektrotechnische Anforderungen für Wallbox-Installation
- Technische Anschlussregeln Niederspannung (TAR) – Netzanschluss-Vorschriften
Muster-Verordnungen:
Fachquellen:
- Sicherheitsingenieur.NRW – Garagenverordnung in Nordrhein-Westfalen
- Bussgeldkataloge.de – Garagenverordnung für NRW
- Archinet.de – Garagenverordnung in NRW: Vorschriften und Pflichten
- Aroundhome.de – Baugenehmigung und Garagenverordnung für NRW
- Wikipedia – Garagenverordnung (Überblick)
Weitere Quellen:
- Gefahrstoffverordnung und TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe)
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Regelungen können sich ändern. Prüfen Sie stets die aktuell geltenden Vorschriften in NRW oder konsultieren Sie die zuständige Bauaufsichtsbehörde.
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