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Brauche ich eine Baugenehmigung für meine Garage?

Viele Hausbesitzer in Deutschland möchten früher oder später eine Garage bauen. Ob als Schutz für das Auto, als Abstellraum oder mit einem Carport – Garagen sind nützlich und bringen Ordnung. Bevor man mit dem Bau anfängt, gibt es eine wichtige Frage:

Brauche ich eine Baugenehmigung für meine Garage?

In diesem Beitrag erfahren Sie, wann Sie einen Bauantrag für Ihre Garage stellen müssen. Sie lernen die Bauvorschriften für Fertiggaragen und Betonfertiggaragen kennen. Wir erklären auch, was die Landesbauordnung zur Garage sagt. Es gibt Unterschiede in den Bundesländern.

Außerdem sagen wir, wann eine Garage an die Grundstücksgrenze gebaut werden darf. Mit unserem kostenlosen Angebotsservice können Sie außerdem Preise von Garagen und Carports vergleichen und bis zu 30 % sparen.

Drei Personen in Geschäftskleidung betrachten gemeinsam einen digitalen Bauplan auf einem Tablet. Eine Frau und zwei Männer diskutieren konzentriert über das gezeigte Bauvorhaben – symbolisch für Planung, Beratung und Genehmigungsprozesse im Bauwesen.

 

Wann ist eine Baugenehmigung für eine Garage erforderlich?

Eine Baugenehmigung für eine Garage ist notwendig, wenn Ihre geplante Garage nicht zu den verfahrensfreien Bauvorhaben gehört. Das bedeutet: Es gibt bestimmte Voraussetzungen, unter denen Sie eine Garage bauen ohne Genehmigung. Treffen diese nicht zu, benötigen Sie eine Erlaubnis vom zuständigen Bauamt.

 

Folgende Punkte entscheiden über die Genehmigungspflicht:

  • Die Größe der Garage (Grundfläche und Höhe)
  • Ob sie an der Grundstücksgrenze errichtet wird
  • Ob sie direkt an der Grenze gebaut wird oder freisteht
  • Ob sich die Garage im vorderen oder hinteren Bereich des Grundstücks befindet
  • Das jeweilige Bundesland und die Landesbauordnung zur Garage

In vielen Bundesländern gelten Garagen, die klein, niedrig und an der Grundstücksgrenze gebaut werden, als genehmigungsfrei. Dennoch müssen alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden – egal ob Fertiggarage oder Betonfertiggarage.

 

Garage ohne Baugenehmigung – Übersicht nach Bundesland

Bundesland Genehmigungsfrei unter folgenden Bedingungen
Baden-Württemberg Bis 30 m² Brutto-Grundfläche, max. 3 m Höhe, Grenzbebauung bis 9 m
Bayern Bis 50 m² Grundfläche, max. 3 m Höhe, Grenzbebauung bis 9 m
Berlin Bis 30 m², nur auf dem hinteren Grundstücksteil
Brandenburg Bis 50 m² und max. 3 m Höhe möglich
Bremen Bis 50 m² genehmigungsfrei möglich
Hamburg Bis 30 m² genehmigungsfrei, Grenzbebauung bis 9 m
Hessen Bis 50 m² genehmigungsfrei, max. 3 m Höhe
Mecklenburg-Vorpommern Bis 30 m², Grenzbebauung erlaubt bis 9 m Länge
Niedersachsen Bis 40 m² genehmigungsfrei, max. 3 m Höhe
Nordrhein-Westfalen Bis 30 m², max. 3 m hoch, Grenzbebauung 9 m
Rheinland-Pfalz Bis 50 m², max. 3 m, Grenzbebauung 9 m
Saarland Bis 36 m², max. 3 m hoch, Abstand zur Straße beachten
Sachsen Bis 50 m², max. 3 m hoch, 9 m an der Grenze
Sachsen-Anhalt Bis 50 m², max. 3 m hoch, genehmigungsfrei
Schleswig-Holstein Bis 30 m², Grenzbebauung bis 9 m
Thüringen Bis 40 m², max. 3 m hoch, genehmigungsfrei

 

 

Warum unterscheiden sich die Vorschriften?

In Deutschland ist das Baurecht Ländersache. Jedes Bundesland hat seine eigene Landesbauordnung für Garagen, die regelt, was erlaubt ist und was nicht. Eine Fertiggarage kann in Bayern ohne Genehmigung gebaut werden. In Rheinland-Pfalz ist manchmal ein Bauantrag nötig.

Deshalb sollten Sie vor dem Bau prüfen, ob Sie eine Fertiggarage mit oder ohne Baugenehmigung bauen dürfen. Nutzen Sie dafür auch Tools wie unseren Garagen Konfigurator, der Sie bei der Planung unterstützt.

 

Briefkasten mit farbiger Post vor einer modernen Garage mit geschlossenem Tor und dem Text „Jetzt kostenlosen Newsletter abonnieren!“

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Genehmigungsfreie Garagen – was ist erlaubt?

Eine genehmigungsfreie Fertiggarage darf gebaut werden, wenn bestimmte Vorgaben erfüllt sind. Diese sind in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt:

  • Max. Höhe: 3 Meter
  • Grundfläche: je nach Bundesland 30–50 m²
  • Grenzbebauung Garage: max. 9 Meter Länge an der Grenze
  • Nutzung: ausschließlich für das Abstellen von Fahrzeugen

Auch Betonfertiggaragen können unter diese Regelungen fallen. Wichtig ist, dass auch bei einer Garage ohne Genehmigung alle Bauvorschriften beachtet werden. Dazu gehören Standsicherheit, Brandschutz, Entwässerung und die Regeln zur Grenzbebauung der Garage.

 

Garage an die Grundstücksgrenze – was ist zu beachten?

Viele Bauherren entscheiden sich dafür, ihre Garage an die Grundstücksgrenze zu bauen – um den Platz optimal zu nutzen. Das ist grundsätzlich erlaubt, jedoch nur unter Einhaltung klarer Vorgaben:

  • Max. 3 m Höhe
  • Max. 9 m Länge an der Grenze
  • Keine Fenster zur Nachbarseite
  • Nur zur Fahrzeugunterbringung gedacht

Überschreiten Sie diese Maße, ist oft eine Baugenehmigung für Ihre Garage erforderlich. Gleiches gilt, wenn ein Carport angebaut wird – dann kann ein separater Bauantrag für Garage mit Carport nötig werden.

Moderne Einzelgarage mit geöffnetem Tor, in der ein schwarzer BMW Z4 steht. Die Garage ist in ein gepflegtes Wohnumfeld mit weißem Haus, Gartenzaun und Gartentor eingebettet – ein Beispiel für eine genehmigte Garage direkt am Wohnhaus.

 

Was regelt die Bauordnung für Garagen?

Die jeweilige Landesbauordnung für Garagen enthält alle Vorschriften zur:

  • Bauweise (z. B. Massivbau, Holz, Fertiggarage, Betonfertiggarage)
  • Standortwahl (Abstände, Nachbarn, Straßen)
  • Zulässigen Nutzung
  • Sicherheit (Brandschutz, Statik)

Auch eine genehmigungsfreie Garage muss diesen Regeln entsprechen. Verstöße können zu Problemen mit Versicherung, Nachbarn oder Behörden führen.

 

Wie stelle ich einen Bauantrag für eine Garage?

Ist Ihre geplante Garage genehmigungspflichtig, stellen Sie den Bauantrag für die Garage beim zuständigen Bauamt:

  1. Planung – idealerweise mit einem Fachunternehmen
  2. Einreichen der Unterlagen (Lageplan, Zeichnung, Beschreibung)
  3. Abgabe der Formulare beim Bauamt
  4. Prüfung durch die Behörde
  5. Erteilung der Genehmigung

Tipp: Wenn Sie eine Betonfertiggarage kaufen möchten, hilft Ihnen ein erfahrener Anbieter. Viele Anbieter von Fertiggaragen übernehmen die Unterstützung beim Bauantrag für die Garage. Ein Beispiel: Bei einer ZAPF Garage bekommen Sie eine hochwertige Fertiggarage aus Deutschland. Außerdem erhalten Sie Hilfe bei Genehmigungen.

 

Was passiert bei einem Bau ohne Genehmigung?

Wer eine Garage ohne Genehmigung baut, obwohl eine nötig gewesen wäre, riskiert einen Schwarzbau – mit drastischen Konsequenzen:

  • Rückbau durch die Behörde
  • Bußgelder
  • Kein Versicherungsschutz
  • Probleme beim Verkauf oder bei der Finanzierung

Eine nachträgliche Genehmigung ist zwar möglich, aber teuer und nicht garantiert.

 

 

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Fertiggarage, Carport oder gemauerte Garage?

Je nach Budget, Platz und Bedarf kommen verschiedene Bauarten infrage:

  • Fertiggarage: schnell montiert, oft mit Standardmaßen
  • Betonfertiggarage: langlebig, robust, platzsparend
  • Garage mit Carport: Kombination aus geschlossenem und offenem Stellplatz
  • Gemauerte Garage: individuell, aber teuer und genehmigungspflichtiger

Egal, für welchen Typ Sie sich entscheiden, die Bauvorschriften sind wichtig. Das gilt für Betonfertiggaragen und andere Typen. Auch die Landesbauordnung zur Garage muss beachtet werden.

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie groß darf eine Garage ohne Genehmigung sein? Je nach Bundesland zwischen 30 und 50 m², Höhe meist max. 3 m.

Was kostet ein Bauantrag für eine Garage? Zwischen 100 und 500 €, abhängig vom Bundesland und Aufwand.

Darf ich die Garage als Lager nutzen? Nein, nur als Abstellraum für Fahrzeuge – sonst ggf. baurechtlich unzulässig.

Ist eine Garage mit Carport genehmigungsfrei? Kommt auf das Bundesland an – oft ist ein separater Bauantrag nötig.

 

Garage mit Plan – so bauen Sie rechtssicher

Bevor Sie eine Garage bauen, holen Sie Informationen beim Bauamt oder einem erfahrenen Anbieter wie ZAPF ein. Nutzen Sie Tools wie den Garagen Konfigurator. Vergleichen Sie Angebote.

Mit unserem kostenlosen Service können Sie Preise für Garagen und Carports vergleichen. So sparen Sie bis zu 30 %.

So bauen Sie sicher. Vermeiden Sie Bußgelder und stellen Sie sicher, dass Ihre Garage den Vorschriften entspricht. Das gilt für Fertiggaragen aus Deutschland, Betonfertiggaragen oder Garagen an der Grundstücksgrenze.

 

Einzelgarage mit schwarzem Sektionaltor auf einer gepflasterten Fläche umgeben von Pflanzen.

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