Was ist zu tun, bevor die Garage aufgestellt werden kann?

ZAPF Bauleitung beim Fundamentcheck

Auf dem blanken Erdboden lässt sich eine Garage nicht aufstellen. Doch reicht es aus, wenn die Fundamente vorbereitet sind?

Eigentlich logisch: Damit eine Garage überhaupt von einem Fachunternehmen wie ZAPF aufgestellt werden kann, muss der Aufstellplatz dafür vorbereitet sein und die Rahmenbedingungen müssen „passen“.

Doch was ist dabei alles vom künftigen Garagenbesitzer zu beachten?

Nachfolgend eine kleine Checkliste, die dabei hilft, Irritationen oder Probleme zu vermeiden...

Checkliste: Das ist zu tun, bevor eine Garage angeliefert werden kann

  1. Zu klären: Die Einfahrt auf das Grundstück und die Zufahrt zum Aufstellplatz müssen frei von Hindernissen wie z.B. Baugerüste, Brennholzstapel od. ähnl. sein, damit das Spezial-Absetzfahrzeug dort problemlos anfahren kann. (Sollten größere, nicht zu bewegende Hindernisse – wie Stallungen, Mauern etc. – oder nicht befahrbare Elemente wie Zisternen oder unterirdische Öltanks im Weg sein, kann, gegen Aufpreis, dann auch ein mobiler Kran eingesetzt werden.)
  2. Machen (oder machen lassen): Die Zufahrt zum Grundstück mit dem Aufstellort der Garage muss (sofern es sich nicht sowieso um eine asphaltierte Straße handelt) unbedingt so befestigt (geschottert) sein, dass sie mit dem schweren Absetz-LKW gefahrlos befahren werden kann.
  3. Machen (oder machen lassen): Eine ZAPF-Garage muss auf dafür geeigneten Bodenfundamenten aufgestellt werden – diese müssen rechtzeitig vor der Garagenanlieferung und ausreichend dimensioniert (nach ZAPF-Vorgabe) fertiggestellt sein. (Hinweis dazu: Der ZAPF-Bauleiter prüft dies persönlich, bevor die Garage angeliefert wird.)
  4. Machen (oder machen lassen): Ebenfalls rechtzeitig vor der Anlieferung muss auch die Entwässerung – also der Anschluss an Kanalisation oder an eine Zisterne - vorbereitet sein (für den Niederschlagswasserabfluss).
  5. Machen (oder machen lassen): Für Garagen, die für Licht, Steckdose, Torantrieb etc. Strom benötigen, muss (ebenfalls rechtzeitig vor dem Anlieferungstermin) die Anschlussinstallation vorbereitet und das zentrale Versorgungskabel freigelegt sein.
  6. Machen (oder machen lassen): Für den Tag des vereinbarten Anlieferungstermins muss für die Straße, in der die Garage aufgestellt werden soll, eine Straßensperre oder ein Halteverbot eingerichtet werden. Dies ist rechtzeitig bei den Behörden anzumelden, damit bei der Anlieferung keine fremden PKW im Weg sind.

Alles berücksichtigt, was vor der Garagenaufstellung bedacht werden sollte?

Dann steht einer zügigen und problemlosen Anlieferung und Aufstellung ja nichts mehr im Weg.

Noch umfassendere Infos zur Anlieferung und Montage von ZAPF-Garagen haben wir übrigens auf unserer Unterseite „Lieferung und Montage“ zusammengestellt. Dort verdeutlicht auch noch einmal ein Video, wie die Garage vor Ort aufgestellt wird.

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