Noch mehr Sicherheit vor der Garage

Lichtschranke für mehr Sicherheit in der Garage

Gefahrenzone Toreinfahrt? Eine Lichtschranke hilft.

Für Garagen mit einem elektrischen Garagentorantrieb ist die Lichtschranke ein wichtiges neues Zubehörteil, das die Sicherheitsleistung dieser Komfortausstattung noch einmal erhöht. Denn die Lichtschranke sorgt dafür, dass der automatische Torantrieb - sobald sich ein Hindernis im Bereich des Garagentores befindet - gestoppt wird und sich das Tor selbstständig wieder öffnet.

Das funktioniert dank des elektronisch-optischen Systems der Lichtschranke, das eine Unterbrechung des Lichtstrahls sofort erkennt. Sender und Empfänger der Lichtschranke stehen durch einen Lichtstrahl in ständigem Kontakt. Wird dieser jedoch durch eine Person, ein Tier oder ein Objekt unterbrochen, registriert das der Sensor und stoppt das elektrisch betriebene Garagentor beim Öffnen oder Schließen sekundenschnell.

Garagen-Lichtschranke: Erhöht auch die Sicherheit von kleinen Kindern und Haustieren!

Bei vielen elektrischen Torantrieben ist es möglich, das Tor per Handsender oder App auch außerhalb des eigenen Sichtbereiches zu öffnen oder zu schließen. Gerade Kleinkinder und auch Tiere sind sich der Gefahr durch ein schließendes Garagentor jedoch nicht bewusst und wollen womöglich noch schnell in die oder aus der Garage huschen. Um hier eine Gefährdung zuverlässig zu vermeiden, ist es bei einem automatischen Torantrieb ratsam, als Ergänzung zum Gesamtsystem eine Lichtschranke mit installieren zu lassen.

Die Lichtschranke gibt auch einfahrenden Autos Schutz

Speziell bei Garagen, die für mehr als nur ein Fahrzeug ausgelegt sind, ist es empfehlenswert eine Lichtschranke zu installieren. Falls es hier zu einer unbeabsichtigten Schließung des Tores kommt, stoppt die Lichtschranke das elektrische Garagentor rechtzeitig, bevor Schäden am teuren Auto entstehen.

Für alle Garagenbesitzer wichtig zu kennen: die Verkehrssicherungspflicht

Grundsätzlich gilt: Der sogenannten Verkehrssicherungspflicht unterliegt jeder, der einen „Gefahrenbereich“ schafft – zum Beispiel durch ein elektrisch betriebenes Garagentor. Besteht ein solcher Gefahrenbereich, ist der Verursacher verpflichtet, notwendige und zumutbare Vorkehrungen zu treffen, um die Gefährdung anderer zu verhindern. Im Falle des Betriebs eines elektrischen Torantriebes ist es deshalb ratsam, eine Lichtschranke zu installieren, um Schäden an Objekten oder Personen zu verhindern. Denn die Verkehrssicherungspflicht gilt nicht nur für gewerbliche Garagen-Betreiber, sondern eben auch für Privatpersonen.

Tipp: Im ZAPF Connect Paket, der smarten Garagensteuerung per App, ist die Lichtschranke übrigens automatisch mit enthalten!

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