Einfahrt zugeparkt – Was tun, wenn man nicht herauskommt?
Stellen Sie sich vor: Sie wollen gerade losfahren, sind vielleicht ohnehin schon spät dran – und dann das: Ihre Einfahrt oder Garage ist zugeparkt. Sie kommen nicht raus, der Puls steigt und der Stress lässt nicht lange auf sich warten. Denn das ist nicht nur besonders ärgerlich, sondern kann darüber hinaus auch ganz konkrete und mitunter erhebliche Probleme verursachen. Schließlich kann es passieren, dass Sie zu spät zur Arbeit kommen, einen wichtigen Termin verpassen oder unnötig Zeit verlieren. Gerade in solchen Momenten stellt sich schnell die Frage, was Sie jetzt eigentlich tun dürfen und welche Maßnahmen Sie besser vermeiden sollten. Damit Sie in dieser Situation den Überblick behalten und richtig handeln, erklären wir Ihnen im Folgenden Schritt für Schritt, worauf es ankommt.
Erst mal kurz abwarten
Bevor Sie handeln: Warten Sie mindestens 5 Minuten ab. Viele Fahrer halten nur kurz zum Be- oder Entladen und kommen schnell zurück. Die Chance ist groß, dass sich das Problem von selbst löst.
Hupen sollten Sie übrigens nicht – laut Straßenverkehrsordnung ist das nur bei echten Gefahren erlaubt. Es hilft also nicht und sorgt nur für unnötigen Ärger.

Schritt 1: Den Fahrer ausfindig machen
Ist der Fahrer nach 5 Minuten bisher nicht zurück, schauen Sie kurz in der Nachbarschaft nach. Oft ist die Person nur ein paar Meter entfernt oder bei einem Nachbarn. Ein kurzes Gespräch löst die Situation oft schneller als jede andere Maßnahme.
Wichtig: Taucht der Fahrer auf und sagt, er fährt das Auto sofort weg, dürfen Sie keinen Abschleppdienst mehr rufen. Das wäre in diesem Fall rechtlich nicht zulässig.
Schritt 2: Fotos machen – immer!
Egal wie die Situation weitergeht: Machen Sie Fotos. Fotografieren Sie das Fahrzeug, das Kennzeichen und die zugeparkte Einfahrt oder Garage – am besten mit sichtbarem Datum und Uhrzeit. Diese Beweisfotos sind wichtig, falls es später zu einem Streit kommt oder Sie Kosten vom Falschparker zurückfordern möchten.
Schritt 3: Richtig reagieren – je nach Situation
Wie Sie jetzt vorgehen, hängt davon ab, wo das fremde Auto steht.
Einfahrt zugeparkt: Auto steht auf der Straße
Rufen Sie das Ordnungsamt oder die Polizei. Die Behörden prüfen die Situation und entscheiden, ob das Fahrzeug abgeschleppt wird. Die Abschleppkosten trägt in diesem Fall der Falschparker – nicht Sie.
Einfahrt zugeparkt: Auto steht auf Ihrem Privatgrundstück
Hier dürfen Sie selbst einen Abschleppdienst rufen. Das ist rechtlich erlaubt, da Ihr Besitz wird gestört wird – Fachbegriff: Besitzstörung nach § 858 BGB. Allerdings müssen Sie die Kosten zunächst selbst vorstrecken und sie danach vom Halter zurückfordern.
Tipp: Teilen Sie dem Falschparker erst mit, wo sein Fahrzeug steht, wenn er die Kosten bezahlt hat. Das ist laut Rechtsprechung erlaubt.
Einfahrt zugeparkt: Auto steht auf dem Gehweg
Auch hier sind Ordnungsamt oder Polizei die richtigen Ansprechpartner. Sie übernehmen das weitere Vorgehen.
Das sollten Sie auf keinen Fall tun
Manche Reaktionen sind verständlich – aber trotzdem verboten:
- Den Falschparker selbst zuparken oder blockieren → Das kann als Nötigung gewertet werden und ist strafbar.
- Das Fahrzeug eigenmächtig anschieben oder wegfahren → Nicht erlaubt und kann teuer werden.
- Sofort abschleppen lassen, ohne den Fahrer zu suchen → Rechtlich riskant, wenn der Fahrer erreichbar gewesen wäre.
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Ihre Rechte als Grundstücksbesitzer
Als Besitzer oder Mieter eines Grundstücks verfügen Sie grundsätzlich über das Hausrecht und können daher selbst bestimmen, wer auf Ihrem Privatgelände parkt. Wenn jedoch ein fremdes Fahrzeug Ihre Einfahrt blockiert, handelt es sich rechtlich um eine Besitzstörung, sodass Sie durch das deutsche Recht entsprechend geschützt sind.
Im öffentlichen Raum hingegen gelten die Regelungen der Straßenverkehrsordnung: So ist das Parken vor Einfahrten und Ausfahrten ausdrücklich verboten, weshalb bei einem Verstoß mindestens ein Bußgeld von 10 Euro fällig wird. Darüber hinaus drohen bei besonders sensiblen Bereichen, wie beispielsweise Feuerwehrzufahrten, sogar deutlich strengere Maßnahmen, sodass in solchen Fällen oft ein sofortiges Abschleppen veranlasst wird.
So schützen Sie Ihre Einfahrt in Zukunft
Damit die Einfahrt gar nicht erst zugeparkt wird, helfen ein paar einfache Maßnahmen:
- „Einfahrt freihalten“-Schild aufstellen – kein offizielles Verkehrszeichen, aber oft sehr wirkungsvoll
- Den Hinweis ergänzen: „Falschparker werden kostenpflichtig abgeschleppt“ – das schreckt viele ab
- Bei wiederkehrenden Problemen mit demselben Fahrzeug: Anzeige beim Ordnungsamt stellen und alle Vorfälle dokumentieren
Fazit: Besonnen handeln zahlt sich aus
Einfahrt zugeparkt – das ist ärgerlich, aber lösbar. Warten Sie kurz ab, suchen Sie den Fahrer, machen Sie Fotos und schalten Sie dann die richtigen Stellen ein. Wer ruhig bleibt und die richtige Reihenfolge einhält, ist rechtlich auf der sicheren Seite.
Übrigens: Eine Garage mit klarer Beschilderung und eindeutiger Abgrenzung zum öffentlichen Bereich schützt Sie zusätzlich vor Falschparkern.
Quellen
- ADAC: Einfahrt zugeparkt: Wann man Falschparker abschleppen lassen darf
- Bußgeldkatalog.org: Auto oder Einfahrt zugeparkt: Was tun?
- Bußgeldkatalog.de: Zuparken: Wie können sich Autofahrer dagegen wehren?
- DEVK: Zugeparkt – Was tun?
- R+V Versicherung: Auto zugeparkt: Was tun, wenn ich eingeparkt wurde?
- Garage-und-Carport.de: Was tun, wenn die Einfahrt oder Garage zugeparkt ist?
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