4. Tabelle: Genehmigungsfreie Garagen in Hessen
| Garagentyp |
Typische Größe |
Genehmigung |
| Einzelgarage |
ca. 3 × 6 m |
häufig genehmigungsfrei |
| Doppelgarage |
ca. 6 × 6 m |
abhängig vom Bebauungsplan |
| Großraumgarage |
über 40 bis 50 m² |
meist genehmigungspflichtig |
Diese Werte dienen als Orientierung. Die tatsächlichen Grenzwerte können je nach Gemeinde variieren.
5. Garage an der Grundstücksgrenze bauen
Viele Bauherren möchten ihre Garage direkt an der Grundstücksgrenze errichten. Diese sogenannte Grenzbebauung ist besonders bei kleineren Grundstücken sinnvoll.
In Hessen ist eine Grenzbebauung grundsätzlich möglich. Allerdings gelten klare Grenzen. Insgesamt dürfen maximal 15 Meter der Grundstücksgrenze bebaut werden. Gleichzeitig darf die Wandhöhe der Garage in der Regel drei Meter nicht überschreiten.
Diese Regelung schützt Nachbargrundstücke vor übermäßiger Verschattung oder Einschränkung.
6. Abstandsflächen für Garagen in Hessen
Wenn eine Garage nicht direkt an der Grundstücksgrenze errichtet wird, müssen Abstandsflächen eingehalten werden.
Diese Abstände sorgen dafür, dass Gebäude ausreichend Abstand zueinander haben. Gleichzeitig bleibt genügend Platz für Licht, Luft und Brandschutz.
Die Größe der Abstandsfläche richtet sich meist nach der Höhe des Gebäudes.
7. Maximale Maße und Höhe von Garagen
Die Größe einer Garage hat Einfluss auf die Nutzung und auf die Genehmigungspflicht.
Viele Einzelgaragen besitzen eine Breite von etwa drei Metern und eine Länge von rund sechs Metern. Doppelgaragen erreichen häufig eine Breite von etwa sechs Metern oder mehr.
Besonders bei Garagen an der Grundstücksgrenze spielt die Höhe eine wichtige Rolle. In vielen Fällen darf die Wandhöhe der Garage dort maximal drei Meter betragen.
8. Brandschutzvorschriften für Garagen
Garagen enthalten Fahrzeuge mit Kraftstoffen und Batterien. Deshalb gelten besondere Sicherheitsanforderungen.
Ein wichtiger Punkt ist die Belüftung der Garage. Sie sorgt dafür, dass Abgase und Rauch entweichen können. Offene Garagen besitzen deshalb größere Öffnungen in den Außenwänden.
Bei größeren Garagenanlagen können zusätzliche Brandschutzmaßnahmen erforderlich sein.
9. Was in einer Garage gelagert werden darf
Garagen sind grundsätzlich für das Abstellen von Fahrzeugen vorgesehen. Dazu gehören Autos, Motorräder oder Fahrräder.
Viele Eigentümer nutzen ihre Garage zusätzlich als Lagerraum. Das ist möglich, solange der Hauptzweck der Garage erhalten bleibt.
Problematisch wird es jedoch bei der Lagerung größerer Mengen brennbarer Stoffe. Dazu zählen beispielsweise größere Mengen Benzin oder Gasflaschen.
10. Fertiggarage und Baurecht in Hessen
Fertiggaragen sind eine beliebte Lösung für viele Bauherren. Sie bestehen meist aus Beton und werden als fertiges Bauteil auf das Grundstück geliefert.
Der große Vorteil liegt in der kurzen Bauzeit. Viele Fertiggaragen können innerhalb weniger Stunden aufgestellt werden.
Baurechtlich gelten jedoch die gleichen Regeln wie für gemauerte Garagen. Entscheidend sind Größe, Standort und die Einhaltung aller baurechtlichen Vorschriften.
11. Praxisbeispiel: Garage an der Grundstücksgrenze
Ein typisches Beispiel ist eine Einzelgarage an der Grundstücksgrenze eines Einfamilienhauses.
Angenommen, eine Garage wird mit einer Breite von drei Metern und einer Länge von sechs Metern geplant. Wenn die Garage die erlaubte Höhe einhält, kann sie oft ohne Genehmigung gebaut werden.
Außerdem darf sie an der Grundstücksgrenze nicht länger als erlaubt sein.
Bei größeren Garagen kann sich die Situation jedoch ändern.