Garagenverordnung in Deutschland: Ratgeber 2026
Der Artikel entspricht dem Stand: Januar 2026.
Werkzeuge, Winterreifen, Gartengeräte oder Möbel – viele nutzen ihre Garage als Lagerraum. Doch Vorsicht: Was in der Praxis häufig vorkommt, kann rechtlich problematisch sein. Die Garagenverordnung regelt genau, wie Sie Ihre Garage nutzen dürfen – und Verstöße können teuer werden.

Was ist die Garagenverordnung?
Die Garagenverordnung ist eine Rechtsnorm der deutschen Bundesländer mit Vorschriften für Bau und Betrieb von Garagen. Da Bauen Ländersache ist, gibt es keine bundesweite Regelung.
Jedes Bundesland hat eigene Regeln. Die wichtigsten Punkte sind jedoch ähnlich. Sie basieren auf der Muster-Garagenverordnung der ARGEBAU.
Für ZAPF Garagen-Besitzer ist die gute Nachricht: Diese Fertiggaragen erfüllen die relevanten baurechtlichen Anforderungen gemäß Typenstatik und Zulassung. Wichtig ist jedoch, dass auch die Nutzung und Lagerung den Vorschriften entsprechen.
Klein-, Mittel- und Großgaragen
Die Garagenverordnung unterscheidet drei Größen:
Kleingaragen bis 100 m² – die typische Einzelgarage mit den lockersten Vorschriften.
Mittelgaragen zwischen 100 und 1.000 m² mit strengeren Brandschutzanforderungen.
Großgaragen über 1.000 m² oder mehr als 50 Stellplätze (z.B. Parkhäuser) mit umfassenden Sicherheitsvorschriften.
Wofür darf die Garage genutzt werden?
Die Grundregel
Garagen sind bauordnungsrechtlich in erster Linie zum Abstellen von Kraftfahrzeugen bestimmt. Die genauen Regelungen variieren je nach Bundesland, Baugenehmigung und bei Mietverhältnissen nach Mietvertrag.
ZAPF Garagen sind als Kraftfahrzeugstellplätze konzipiert und erfüllen alle Anforderungen für diese Hauptnutzung.
Was ist erlaubt?
Kraftfahrzeuge und Fahrzeugzubehör: Winter- und Sommerreifen, Wagenheber, Bordwerkzeug, Dachbox, Gepäckträger, Fahrradträger, Kindersitze, Schneeketten und Fahrzeugreinigungsmittel in haushaltsüblichen Mengen.
Fahrräder: Die Zulässigkeit hängt vom Bundesland ab. In Baden-Württemberg gehören Fahrräder ausdrücklich zur erlaubten Nutzung. In anderen Bundesländern werden sie toleriert, solange der Stellplatz nutzbar bleibt.
Kleinere Mengen an Haushaltsgegenständen sind grundsätzlich geduldet. Das gilt, wenn der Stellplatz dauerhaft nutzbar bleibt. Der Brandschutz muss gewahrt sein und es darf keine gewerbliche Lagerung stattfinden.
Was ist problematisch oder verboten?
Klar unzulässig: Dauerhafte Nutzung als Lagerraum für größere Mengen Möbel oder Hausrat. Nutzung als Werkstatt, Büro, Arbeitsraum oder Partykeller ohne Nutzungsänderung.
Entscheidend ist immer: Bleibt der Stellplatz vollständig nutzbar? Ist der Brandschutz gewährleistet? Was sagt die Baugenehmigung? Was regelt der Mietvertrag?
ZAPF Garagen bieten durch ihre durchdachte Konstruktion genügend Raum, um das Fahrzeug sicher abzustellen und zulässiges Zubehör zu lagern – ohne in Konflikt mit der Garagenverordnung zu geraten.
Mindestmaße für Stellplätze
Die Mindestgrößen orientieren sich an technischen Regelwerken und wurden von den meisten Bundesländern ähnlich übernommen:
Typische Mindestmaße: Länge mindestens 5 Meter. Breite 2,30 m (ohne Begrenzung), 2,40 m (einseitige Begrenzung) oder 2,50 m (beidseitige Begrenzung durch Wände/Stützen).
Wichtig: Die konkrete Umsetzung kann je nach Bundesland und Kommune variieren. Diese Maße aus älteren Regelwerken sind bei modernen SUVs oft knapp.
ZAPF Garagen übertreffen diese Mindestanforderungen. Eine Standard-Einzelgarage hat Innenmaße von mindestens 2,50 x 5,50 Metern und bietet ausreichend Bewegungsfreiheit.
Brandschutz: Was darf gelagert werden?
Kraftstoffe
In Kleingaragen (bis 100 m²): Bis zu 200 Liter Diesel und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern.
In Mittel- und Großgaragen: Lagerung außerhalb von Fahrzeugen stark eingeschränkt oder verboten. Häufig nur „unerhebliche Mengen“ zulässig.
Weitere brandgefährliche Stoffe
Die Erlaubnis basiert auf Garagen- und Gefahrstoffverordnungen. (z.B. TRGS):
Lacke und Farben: Lediglich geringe Mengen in Originalverpackungen. Farbe in Garage lagern sollte auf haushaltsübliche Mengen beschränkt bleiben.
Lösungsmittel: Sicher verschlossen, von Zündquellen fernhalten.
Gasflaschen: Aufrecht stehend, gesichert, Ventil geschlossen, nur haushaltsübliche Mengen. Gasflaschen in Garagen sind in den meisten Bundesländern nur eingeschränkt erlaubt.
Verboten: Feuerwerkskörper, größere Mengen Brennholz, Chemikalien ohne Sicherheitsmaßnahmen.
Die bauliche Ausführung der ZAPF Garagen erfüllt die brandschutzrechtlichen Anforderungen der jeweiligen Genehmigung und können mit Feuerlöschern und Rauchmeldern ausgestattet werden.
Konsequenzen bei Verstößen
Bußgelder: Zwischen 50 und 500 Euro bei einfachen Verstößen. Deutlich höher bei schwerwiegender Zweckentfremdung.
Kontrollen erfolgen durch: Beschwerden von Anwohnern (häufigster Grund), Konflikte um Parkplätze, zufällige Kontrollen, Vermietermeldungen, Überprüfungen bei Bauprojekten.
Im Schadensfall: Versicherung kann Leistungen kürzen oder verweigern. Persönliche Haftung bei Personenschäden durch unzulässig gelagerte Stoffe möglich.
Elektrofahrzeuge und Wallboxen
Abstellen und Laden von E-Autos in privaten Garagen ist grundsätzlich zulässig. Spezielle Verbote gibt es typischerweise nicht.
Wallbox-Installation: In vielen Fällen bauordnungsrechtlich genehmigungsfrei. Die Genehmigungsfreiheit ergibt sich aus den Landesbauordnungen. Als Orientierung: In den meisten Bundesländern keine Baugenehmigung für Wallbox im eigenen Wohngebäude nötig.
Zwingend zu beachten:
- Installation durch qualifizierten Elektrofachbetrieb (DIN VDE-Normen)
- Anmeldung beim Netzbetreiber (bis 11 kW) bzw. Genehmigung (ab 11 kW)
- Bei Mietverhältnissen: Einverständnis des Vermieters
- FI-Schutzschalter (Typ B oder Typ A mit DC-Fehlerstromerkennung)
ZAPF Garagen können werksseitig auf die Installation einer Wallbox vorbereitet werden, was spätere Umbauten erleichtert.
Vermietung einer Garage
Der Mietvertrag
Formulieren Sie eindeutig: Zweckbestimmung (ausschließlich Kraftfahrzeuge), erlaubtes Zubehör konkret benennen, Verbot der Zweckentfremdung, Konsequenzen bei Verstößen, Brandschutzregelungen.
Leerstehende Garagen
Keine generelle Vermietungspflicht: Sie können als Eigentümer grundsätzlich selbst entscheiden. Kommunale Regelungen können jedoch gelten, insbesondere bei baurechtlich nachgewiesenen Stellplätzen.
Praktisch sinnvoll: Zusätzliche Einnahmen, Entlastung des öffentlichen Parkraums, Vermeidung von Leerstand-Problemen.
Baugenehmigung
Die Genehmigungsfreiheit und zulässigen Größen variieren stark zwischen den Bundesländern.
Typische Kriterien für genehmigungsfreie Garagen: Grundfläche typischerweise zwischen 30 bis 50 m² (je nach Bundesland), mittlere Wandhöhe größtenteils maximal drei Meter, Standort im Innenbereich, Einhaltung der Abstandsflächen.
Wichtig: Auch genehmigungsfreie Garagen müssen alle bauordnungsrechtlichen Vorschriften einhalten. Prüfen Sie vor dem Bau die für Ihr Bundesland geltenden Vorschriften.
Bauliche Anforderungen:
- Lüftung: Häufig mind. 150 cm² je 10 m² Garagenfläche
- Brandschutz: Wände/Decken zu anderen Räumen meist feuerhemmend
- Garagentore: Als Richtwerte oft mind. 2,75 m breit und 2,00 m hoch (kann abweichen)
- Zufahrten: Dürfen Verkehrsraum nicht beeinträchtigen, keine Sichtbehinderungen
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Bundesländer im Überblick
In Berlin und Nordrhein-Westfalen gibt es keine eigenen Garagenverordnungen. In Berlin wurde sie 2004 in die Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen integriert. Dagegen in NRW wurden die Inhalte 2009 in die Sonderbauverordnung aufgenommen.
Alle anderen Bundesländer haben eigenständige Garagenverordnungen basierend auf der Muster-Garagenverordnung.
Praktische Tipps
- Inventur machen: Prüfen Sie, ob alle Gegenstände erlaubt sind
- Brandschutz beachten: Nur zugelassene Mengen in geeigneten Behältern
- Ordnung halten: Stellplatz muss nutzbar bleiben
- Mietvertrag prüfen: Bei Mietgaragen erlaubte Nutzungen beachten
- Bei Unsicherheit nachfragen: Bauaufsichtsbehörde kontaktieren
Fazit
Die Garagenverordnung mag streng erscheinen, dient aber wichtigen Zielen: Brandschutz, Verkehrssicherheit und Sicherstellung von Parkraum. Als Garagenbesitzer sollten Sie die Regeln kennen. So vermeiden Sie Bußgelder und sorgen für Sicherheit.
Sie haben Fragen zur Garagenverordnung? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!
Quellenverzeichnis
Dieser Artikel basiert auf folgenden Quellen und Rechtsgrundlagen:
Rechtsnormen und Verordnungen:
- Muster-Garagenverordnung (M-GarVO) der ARGEBAU – Grundlage der Landesverordnungen
- Garagenverordnungen der Bundesländer – Übersicht
- Landesbauordnungen der Bundesländer – Rechtliche Grundlagen
Bundesgesetze:
- § 554 BGB – Bauliche Veränderungen durch den Mieter
- § 20 WEG – Bauliche Veränderungen (Wohnungseigentumsgesetz)
Technische Normen:
- DIN VDE-Normen – Elektrotechnische Anforderungen für Wallbox-Installation
- Technische Anschlussregeln Niederspannung (TAR) – Netzanschluss-Vorschriften
Weitere Quellen:
- Gefahrstoffverordnung und TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe)
- Kommunale Stellplatzsatzungen
- Immobilienscout24: Garagenverordnung – Lagerung & Brandschutz
- Bussgeldkataloge.de: Garagenverordnung
Recherche-Datum: Januar 2025
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Regelungen können sich ändern und zwischen Bundesländern unterscheiden. Prüfen Sie stets die für Ihr Bundesland aktuell geltenden Vorschriften oder konsultieren Sie die zuständige Bauaufsichtsbehörde.
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